Unser Leistungsangebot für Privatpersonen

Nach § 25 EStG hat jeder Steuerpflichtige, für jedes Lebensjahr, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

In Hinblick auf die heutigen Lebensumstände und der Komplexität des Steuerrechts, verlangen immer mehr Privatpersonen eine kompetente steuerliche und steuerrechtliche Beratung und Vertretung.

 

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen:

  • Erstellen aller nötigen steuerlicher Nachweise und Erklärungen
  • Beratung bei Vermögenssicherungsfragen
  • Beratung bei Erbschaften und Schenkungen
  • Beratung bei der Vermögensplanung
  • Beratung beim Steuerstrafrecht