Leistungsangebot im Überblick
... für Gewerbetreibende
Ein Gewerbetreibender ist, wer auf eigene Rechnung, Verantwortung, mit der Absicht Gewinn zu erzielen und auf Dauer wirtschaftlich tätig ist.
Hierzu zählen u.a. das produzierende und verarbeitende Gewerbe, wie die Industrie und das Handwerk.
... für Freiberufler
Ein Angehöriger der freien Berufe übt seine Tätigkeit selbständig aus. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt entweder im wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden, erziehenden oder (sehr) ähnlich gelagerten Bereich.
Hierzu zählen:
- die juristischen Berufe (Rechtsanwälte, Notare),
- die wirtschaftswissenschaftlichen Berufe (Sachverständiger, Steuerberater),
- die Heilberufe (Zahnärzte, Tierarzt, Heilpraktiker),
- die Medizinfachberufe (Hebamme, Logopäde),
- die kreativen Berufe (Fotograf, Schauspieler),
- in den publizistischen Berufen (Dolmetscher, Journalist),
- die naturwissenschaftlichen und technischen Berufe (Architekt, Diplom-Ingenieure),
- die pädagogischen und verwandten Berufe (Sozialpädagogen, Erzieher, Lehrer) sowie
- Partnerschaftsgesellschaften (Zusammenschluss von Freiberufler).
... für Kapitalgesellschaften
In Kapitalgesellschaften verfolgen die Mitglieder einen gemeinsamen, wirtschaftlichen Zweck. Sie sind juristische Personen und durch gesetzlich geregelte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften benannt.
Hierzu zählen:
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- die Aktiengesellschaft (AG) und
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
... für Non-Profit-Organisationen
Non-Profit-Organisationen (NPO) sind Organisationen, die vorrangig gemeinnützigen, sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zielen dienen. Sie sind in frei-gemeinnütziger oder privat-gewerblicher Trägerschaft und verfolgen keine wirtschaftlichen Gewinnerzielungsabsichten.
Hierzu zählen:
- eingetragene Vereine (e.V.) und
- Verbände.
... für Privatpersonen
§ 1 Abs.1 Nr.1 EStG besagt, dass jede natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
